Heizung tauschen: die KFW-Förderung 458 einfach erklärt
Viele Häuser am Niederrhein werden noch mit einer älteren Öl- oder Gasheizung beheizt. Irgendwann steht dann die Frage im Raum: Lohnt sich der Tausch – und was legt der Staat eigentlich dazu? Die gute Nachricht ist, dass der Austausch gegen eine klimafreundliche Heizung mit teils erheblichen Zuschüssen unterstützt wird. Das zentrale Programm dafür ist die KfW-Förderung 458.
Dieser Ratgeber erklärt in Ruhe, worum es geht: wer die Förderung bekommt, wie hoch sie ausfällt und wie der Antrag abläuft. Er ist bewusst allgemein gehalten und ersetzt keine persönliche Energieberatung. Wichtig ist außerdem: Die genauen Fördersätze und Bedingungen ändern sich immer wieder. Die hier genannten Zahlen entsprechen dem Stand 2026 – bevor Sie sich festlegen, sollten Sie die aktuell geltenden Konditionen prüfen oder prüfen lassen.
Was ist die KfW-Förderung 458?
Die Nummer 458 steht für ein Zuschussprogramm der staatlichen Förderbank KfW. Gefördert wird der Einbau einer klimafreundlichen Heizung in einem bestehenden Wohngebäude – zum Beispiel der Wechsel von einer alten Ölheizung zu einer Wärmepumpe. Es handelt sich um einen echten Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Beantragt wird er direkt bei der KfW über das Online-Portal „Meine KfW”. Das Programm 458 richtet sich an Privatpersonen; für Unternehmen und Kommunen gibt es eigene Programme.
Für wen gilt die Förderung?
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden – vom Einfamilienhaus über das Mehrfamilienhaus bis zur Eigentümergemeinschaft. Die Grundförderung gibt es sowohl für selbst bewohnte als auch für vermietete Immobilien. Voraussetzung ist, dass das Gebäude schon eine Weile steht: Der Bauantrag muss mindestens fünf Jahre zurückliegen. Neubauten werden über dieses Programm nicht gefördert.
Welche Heizungen werden gefördert?
Bezuschusst werden Heizungen, die überwiegend mit erneuerbarer Energie laufen. Dazu gehören:
Wärmepumpen
Biomasseheizungen, etwa eine Pelletheizung
der Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz
Solarthermieanlagen
Brennstoffzellen- und bestimmte Hybridheizungen
Nicht gefördert werden reine Öl- und Gasheizungen sowie Stromdirektheizungen wie Nachtspeicher- oder Infrarotheizungen. Auch wenn das Heizungsgesetz zuletzt gelockert wurde und der Einbau einer Gas- oder Ölheizung wieder einfacher möglich ist, ändert das nichts an der Förderung: Eine neue fossile Heizung wird weiterhin nicht bezuschusst.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren Boni zusammen. Berechnet wird sie auf die förderfähigen Kosten – also im Wesentlichen den Preis für die neue Heizung samt Einbau. Für die erste Wohneinheit, etwa im Einfamilienhaus, werden dabei bis zu 28.000 Euro berücksichtigt (Stand 2026).
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Diese bekommt jeder, der eine förderfähige Heizung einbauen lässt – unabhängig davon, ob er selbst im Haus wohnt oder es vermietet.
Zusätzlich können Eigentümer, die selbst im Haus wohnen, zwei Boni erhalten:
Der Klimageschwindigkeitsbonus wird für den Austausch einer alten fossilen Heizung gezahlt – etwa Öl, Kohle, Gasetagenheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas-Zentralheizung. Er liegt aktuell bei 16 Prozent und sinkt planmäßig in Halbjahresschritten. Wer früher tauscht, bekommt hier also mehr.
Der Einkommensbonus richtet sich an Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 50.000 Euro. Je nach Einkommen sind das 10, 30 oder 40 Prozent. Lebt ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das relevante Einkommen einmalig um 10.000 Euro gemindert – dadurch kann man in eine höhere Stufe rutschen.
Insgesamt ist die Förderung für die meisten Haushalte auf 70 Prozent gedeckelt; in der niedrigsten Einkommensstufe sind bis zu 80 Prozent möglich.
Ein Beispiel: Ein Ehepaar tauscht im selbst bewohnten Einfamilienhaus die alte Ölheizung gegen eine Wärmepumpe. Bei einem zu versteuernden Einkommen zwischen 30.000 und 40.000 Euro kommen 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und 30 Prozent Einkommensbonus zusammen – also 70 Prozent. Bei förderfähigen Kosten von 28.000 Euro wären das ein Zuschuss von bis zu 19.600 Euro.
Wichtig ist: Die Prozentsätze und die Kostengrenze sind nicht in Stein gemeißelt. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt planmäßig, und die anrechenbaren Kosten werden ab 2027 schrittweise reduziert. Wer den Tausch ohnehin plant, sollte sich deshalb rechtzeitig mit den aktuellen Bedingungen beschäftigen.
Wie läuft die Beantragung ab?
Der wichtigste Grundsatz: Der Antrag muss gestellt werden, bevor die Arbeiten beginnen. Der Ablauf sieht in der Regel so aus:
Zuerst holen Sie eine Beratung ein. Ein Fachbetrieb oder ein Energieeffizienz-Experte schaut sich Ihr Haus an und empfiehlt die passende Heizung.
Dann schließen Sie mit dem Fachbetrieb einen Liefer- und Leistungsvertrag ab. Dieser sollte unter der aufschiebenden Bedingung stehen, dass die Förderung bewilligt wird – so gehen Sie kein Risiko ein, falls der Zuschuss einmal nicht kommt.
Anschließend stellen Sie den Antrag über das Portal „Meine KfW”. Dafür brauchen Sie eine Bestätigung zum Antrag, die der Fachbetrieb oder ein Energieeffizienz-Experte ausstellt.
Liegt die Zusage vor, wird die Heizung eingebaut. Danach reichen Sie die Nachweise ein, und die KfW zahlt den Zuschuss aus.
Für die verbindliche Förderberatung sind ein Fachbetrieb oder ein Energieeffizienz-Experte die richtigen Ansprechpartner. Wir weisen hier nur auf die Möglichkeiten hin und ersetzen keine Energieberatung.
Lohnt sich der Tausch – oder lieber verkaufen?
Für viele Eigentümer eines älteren Hauses hängt die Heizungsfrage eng mit einer anderen zusammen: modernisieren und bleiben – oder verkaufen? Eine neue, effiziente Heizung senkt die laufenden Kosten, erhöht den Wohnkomfort und verbessert den Energieausweis, der beim Verkauf ohnehin Pflicht ist und den Käufer heute genau anschauen.
Trotzdem muss nicht jeder vor einem Verkauf noch investieren. Manchmal lohnt sich die Modernisierung, manchmal ist der Verkauf im jetzigen Zustand der bessere Weg. Beides ist legitim – die Antwort hängt vom Haus, vom Markt und von Ihren Zielen ab. Wenn Sie zwischen beiden Wegen abwägen, hilft es, den Wert Ihrer Immobilie in beiden Fällen zu kennen. Genau dabei unterstützen wir Sie – ehrlich, ortskundig und ohne Druck.
Häufige Fragen zur Heizungsförderung
Muss ich meine alte Heizung überhaupt austauschen?
Nicht in jedem Fall. Für bestimmte alte Öl- und Gaskessel gibt es allerdings eine Austauschpflicht – vor allem für Konstanttemperaturkessel, die 30 Jahre und älter sind. Ob das auf Ihre Anlage zutrifft, klären Sie am besten mit einem Fachbetrieb oder Ihrem Schornsteinfeger.
Bekomme ich die Förderung auch für ein vermietetes Haus?
Die Grundförderung von 30 Prozent gibt es auch für vermietete Immobilien. Die zusätzlichen Boni – Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus – sind dagegen Eigentümern vorbehalten, die selbst im geförderten Gebäude wohnen.
Wie viel kann ich maximal bekommen?
Für die meisten Haushalte sind bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten möglich, in der niedrigsten Einkommensstufe bis zu 80 Prozent. Bei der ersten Wohneinheit werden dabei bis zu 28.000 Euro berücksichtigt (Stand 2026).
Ändern sich die Förderbedingungen noch?
Ja. Die Förderung wurde zuletzt im Juli 2026 umgestellt, und einzelne Boni sowie die anrechenbaren Kosten sinken in den kommenden Jahren planmäßig. Deshalb sollten Sie sich vor einer Entscheidung immer die aktuell geltenden Konditionen ansehen.
Beeinflusst eine neue Heizung den Wert meiner Immobilie?
Eine moderne, effiziente Heizung wirkt sich meist positiv auf den Energieausweis und die Attraktivität für Käufer aus. Ob sich die Investition unmittelbar vor einem Verkauf rechnet, ist aber Einzelfallsache. Eine realistische Bewertung zeigt Ihnen, was Ihr Haus mit und ohne Modernisierung wert ist.
Sie überlegen, ob sich der Tausch vor einem Verkauf lohnt?
Ob modernisieren oder verkaufen – der beste erste Schritt ist fast immer, den Wert Ihrer Immobilie zu kennen. Wir schauen uns Ihr Haus in Ruhe an und sagen Ihnen ehrlich, welcher Weg sich für Sie lohnt.